Die Separation in Kleinenberg
und die gemeinschaftlichen Anlagen

von Horst Braukmann

I. Die Separation in Kleinberg

In den Jahren 1855 bis 1873 führte die Generalkommission der preußischen Provinz Westfalen in Münster die Spezial-Separa-tions-Sache von Kleinenberg K119 durch. Zweck dieser Separation, Auseinandersetzung genannt, war in erster Linie die Aufhebung der Gemeinheiten in der Gemarkung Kleinenberg und die Aufhebung der Hutung im Staatsforst.

Die Gemeinheiten waren die Flächen in der Gemarkung Kleinenberg, die im gemeinsamen Eigentum der Bewohner Kleinenbergs standen und von ihnen gemeinsam genutzt wurden. Aus dem Urkataster von 1831 ergeben sich folgende Gemeinheiten (Karte 1):

Flur 9 Eckernberg (beiderseits der Holtheimer Straße)

Taubenheide ca. 25 ha

Ellerberg (Ettberg) ca. 3 ha

Flur 10 Piepersiek

Lausebrink ca. 1,5 ha

Eikenberg ca. 45 ha

Flur 12 Sand

Kapellenberg ca. 1,3 ha

Todtenacker (Friedhof) ca. 0,5 ha

Flur 13 Kleinenberg

links und rechts vom Weg nach Borlinghausen (heute Inselstraße) ca. 0,5 ha

Flur 4 Löwender Holz (Kleinenberger Wald)

Stadtwald ca. 287 ha

Flur 6 Winzenberg

Winzenberg ca. 10 ha

Auf´m obern Heineplatz ca. 8 ha

Heineplatz ca. 20 ha

Flur 8 Kälberbruch

Auf´m Sande ca. 3 ha

Flur 11 Kerningsbruch

Kerningsbruch ca. 33 ha

Lohmanns Rott ca. 4,5 ha

Flur 16 Krusefeld

Feddernkamp (Veddernkamp) ca. 27 ha

Sieht man vom großen Kleinenberger Stadtwald und dem weit abliegendem Veddernkamp als große Kleineberger Hude ab, so verteilten sich die Gemeinheiten mit einer Gesamtgröße von ca. 155 ha in der Feldmark rings um Kleinenberg. Schwerpunkte der Gemeinheiten lagen am Eikenberg (Eichenberg) westlich der Stadt, dem Heineplatz unmittelbar nördlich der Altstadt (heutige Neubaugebiete) und im Kerningsbruch südlich der Altstadt (Karte 1).

Die Gemeinheiten wurden zwar vom Grundeigentum her in der Separation generell aufgehoben und zum Teil den Kleinenbergern entsprechend ihren Anteilen in Eigentum gegeben, ein Teil blieb aber bestehen als Grundeigentum der Gemeinde Kleinenberg. Dies war am Heineplatz eine Fläche von 16,2612 ha, am Eikenberg von 35,9111 ha und im Kerningsbruch von 13,3179 ha. Der Kleinenberger Wald hatte nach der Separation eine Größe von 271,7226 ha. Der Veddernkamp wurde durch die Aufhebung der Hutung im Staatswald, dessen Wert in Land berechnet wurde, auf 53,2745 ha vergrößert.

Die Bewohner von Kleinenberg hatten Huderechte (hier Hutung genannt) in den Fluren 15 Bentenberg, 16 Krusefeld und 17 Oberhagen (Karte 1) und zwar im dortigen Staatsforst der Gemarkung Kleinenberg. Der preußische Staat wurde nach der Säkularisation im Jahre 1803 Eigentümer dieses Waldes. Der Bentenberg in der Flur 15 gehörte vorher dem Kloster Hardehausen, der Staatsforst in den Fluren 16 Krusefeld und 17 Oberhagen dem Bischof von Paderborn (Karte 1).

Neben den o. g. Huderechten hatten die Kleinenberger vor der Separation Hutungen außerhalb der Gemarkung Kleinenberg im Staatsforst der Gemarkung Bonenburg am Spangenberg, links und rechts des Bördeweges östlich Grunewald, sowie im Staatsforst der Gemarkung Scherfede am Bördeweg (südlich Bentenberg), an der Platte (heute Nadel) und am Oberschwarzbach (zwischen Kreisstraße 23 Roters Eiche und Bördeweg). Der o. g. Staatsforst gehörte vor der Säkularisation 1803 dem Kloster Hardehausen. Er war Gemeinschaftshutung der Kleinenberger und des Klosters Hardehausen. Das zeigt die früheren engen Verbindungen zwischen Kleinenberg und dem Kloster Hardhausen. Alte Grenzsteine, zwischen 1500 und 1732 gesetzt, zeigen, dass das Kloster den Südteil der Flur 14 (Karte 1) zwischen Bentenberg und Spangenberg den Kleinenbergern zur landwirtschaftlichen Nutzung in der frühen Neuzeit überlassen hat. Wie schon vorher ausgeführt, wurden die Kleinenberger Huderechte im Staatsforst abgelöst in der Separation durch zusätzliche Landzuteilung an die Gemeinde Kleinenberg und zwar am Veddernkamp, dessen Größe sich nahezu verdoppelte.

Es ist zu vermuten, dass im Staatsforst der Flur 3 südlich von Gut Schönthal ebenfalls alte Kleinenberger Huderechte bestanden. Der Flurname Kuhkamp (Karte 1) spricht dafür. Dieser Wald gehörte vor der Säkularisation 1803 dem Kloster Willebadessen und hier zum Klostergut (Grangie) Bülheim. Der preußische Staat hat im Unterschied zum Gut Bülheim diesen Wald nach der Säkularisation nicht verkauft. Dies spricht ebenfalls für eine alte Kleinenberger Hudenutzung dieses Waldes. Die Huderechte Kleinenbergs waren anscheinend schon vor der Separation aufgehoben worden.

Eine interessante historische Frage ist, wie weit erstreckte sich der Besitz des Klosters Willebadessen auf der Egge nach Süden. Schloß er direkt an den Besitz des Klosters Hardehausen an der Alten Burg und dem Spangenberg an, d. h. gehörte im Mittelalter der Kleinenberger Wald zum Kloster Willebadessen? Aus der Urkunde von ca. 1221, in der der Bischof von Paderborn dem Kloster Willebadessen die Mark Bülheim (Bulehem)schenkt und in der Kleinenberg erstmals urkundlich als Clenenberic erwähnt ist, geht dies nicht eindeutig hervor. Der Name Löwener Holz (1873 Löwender Holz) lässt vermuten, dass der Kleinenberger Wald im Mittelalter ursprünglich zu Löwen gehörte. Löwen war die Urpfarrei östlich der Egge. Es ist deshalb anzunehmen, dass der Bischof von Paderborn im Hochmittelalter den Bewohnern des Kirchspiels Löwen den Kleinenberger Wald zur Nutzung überlassen hat und dieser Wald wahrscheinlich erst im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit an die Stadt Kleinenberg gekommen ist.

Man kann deshalb für das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit ein Kleinenberger Huderecht rekonstruieren, dass sich im Bereich der Egge vom Kuhkamp an der Bülheimer Sauer über den Kleinenberger Wald, den Spangenberg, den Bentenberg, den Bördeweg, die Nadel, das Oberschwarzbachtal, den Veddernkamp bis zum Oberhagen erstreckte (Karte 1).

Die Separation in Kleinenberg hatte jedoch nicht nur den Zweck, die Gemeinheiten und die Huderechte (Hutungen) im Staatsforst aufzuheben, sondern sie legte in der Kleinenberger Feldmark erstmals ein dichtes Wirtschaftswegenetz an mit dem Ziel, alle landwirtschaftlichen Grundstücke an einen Weg anzuschließen. Dazu wurden die landwirtschaftlichen Grundstücke neu geordnet und zusammengelegt. Das in der Separation geschaffene Wegenetz ist in der Übersichtskarte von Kleinenberg aus dem Jahre 1831 (Karte 1) in rot eingetragen. Auch Gewässer wie z. B. die Kleinenberger Sauer wurden in Form von geradlinig verlaufenden Gräben ausgebaut (Karte 1).

Von der Gesamtfläche der Separation (Gemarkung Kleinenberg) von 2082, 9755 ha entfielen 2014,2441 ha auf Grundstücksabfindungen, 63,8135 ha auf Wege und Gräben und 4,9179 ha auf Gemeinschaftliche Anlagen, auf die später noch im Einzelnen eingegangen wird. Von den ausgewiesenen Straßen und Wegen waren die Chausseen (heutige B68 westlich Kleinenberg) und Straße Kleinenberg-Hardehausen in Staatseigentum. Daneben gab es sieben sogenannte Communikationswege, die als öffentliche Wege im Eigentum der Gemeinde Kleinenberg standen. Alle anderen Wege waren Privatwege und standen im Eigentum der Interessenten, sogenannte Interessentenwege. Dafür bestand die Interessentengemeinschaft, zu der alle Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke gehörten.

Interessant ist noch, welche besonderen Eigentümer es bei der Separation neben den Privateigentümern und der Gemeinde Kleinenberg im Jahre 1873 gab. So treten als kirchliche Eigentümer auf die Kirche Kleinenberg, das Pastorat Kleinenberg, die Küsterei Kleinenberg, die Caplanei Kleinenberg, die Organistenstelle Kleinenberg, die Schule Kleinenberg, das Katholische Priesterseminar in Paderborn, der Armenfond in Warburg. Außerdem gab es als Eigentümer die Schützen „Cum“ pagnie (Schützenbruderschaft) Kleinenberg. Der Königliche Forstfiskus (Staatsforst) hatte in der Gemarkung Kleinenberg 376,9140 ha Wald.

II. Die Gemeinschaftlichen Anlagen Kleinenberg

Im Rezess von 1873 der Separation Kleinenberg sind 15 Grund-stücke zu gemeinschaftlichen Zwecken ausgewiesen worden und zwar 13 Gemeinschaftliche Anlagen für Kleinenberg und zwei für Holtheim. Im Einzelnen sind dies für Kleinenberg (Karte 2):

1. Die Flachsröthe im Kerningsbruch

Diese Flachsröthe war ein Teich von 0,7390 ha Größe, der zum Einweichen des Flachses als Rottekuhle für die Leinenherstellung diente. Die Dammreste dieses Teiches sind noch heute in den Wiesen des Kerningsbruches zu sehen.

2. Der Bleichplatz im Kerningsbruch

Direkt neben der Flachsröthe lag im Kerningsbruch der Bleichplatz mit einer Größe von 0,4468 ha. Er diente offensichtlich zum Bleichen bei der Leinenherstellung. Im Recess sind zur Nutzung des Bleichplatzes genaue Festlegungen getroffen worden. Die Nutzer sind danach berechtigt, das zum Bleichen notwendige Wasser aus dem Johannesbach zu schöpfen. Damit kein Wasser aus dem Johannesbach auf die Bleiche fließt, ist die politische Gemeinde Kleinenberg verpflichtet, auf der Grenze zwischen Bleichplatz und Johannesbach einen Damm aufzuschütten und diesen zu erhalten. Im Herbst jeden Jahres nach Beendigung der Bleichzeit hat die Gemeinde dann die im Johannesbach vorhandene Wasserstauanlage zu entfernen und die Uferstrecke zu reinigen, damit der, dem Wilhelm Schmitz in Kleinenberg gehörenden Mühle (Niedermühle) das nötige Betriebswasser nicht entzogen wird.

Diese Festlegungen machen deutlich, dass die Niedermühle und die frühere Obermühle, die 1873 nicht mehr bestand, wahrscheinlich immer sehr wenig Wasser hatten. Das geht auch daraus hervor, dass bereits vor der Separation vermutlich schon seit Jahrhunderten von der Quelle Zwirlingsbrunn am Veddernkamp ein künstlicher Graben an der heutigen EGV-Hütte vorbei bis zum Johannesbach im Kerningsbruch führte, um zusätzlich Wasser für die Kleinenberger Mühlen heranzuführen.

3. Der Lehmstich im Schlag

Die Lehmgrube mit einer Größe von 1,5319 ha muss nach der Flurbezeichnung westlich des heutigen Forsthauses gelegen haben. Sie ist auf jeden Fall nicht identisch mit der ehemaligen Tongrube weiter westlich auf der anderen Seite des Weges, die in einer anderen Flur liegt. Die Lehmgrube diente wahrscheinlich ursprünglich im wesentlichen zur Entnahme von Lehm für die Wände der Fachwerkhäuser in Kleinenberg.

4. Der Steinbruch am Eckernberg

Nach der Flurangabe handelte es sich bei diesem Steinbruch um den großen Steinbruch am heutigen Ettberg mit einer Größe von 1,2326 ha.

5. Der Prozessionsplatz am Kapellenberg

Dieser Platz lag wohl im Bereich des Hohen Kreuzes am Prozessionsweg und hatte eine Größe von 0,2411 ha.

6. Der Prozessionsplatz an der Chaussee

Nach der Flurangabe müsste dieser Platz mit nur 251 m2 Größe an der Einmündung der alten Hardehauser Straße in die B68 liegen. Wahrscheinlicher ist es, dass er unterhalb der Wallfahrtskapelle an der Chaussee lag.

7. Die Mergelgrube am Wege nach Willebadessen

Mergelgruben sind noch heute auf der rechten Seite der Landstraße nach Willebadessen nördlich des Warthügels zu sehen. Die damalige Mergelgrube hatte eine Größe von 0,5107 ha. Der aus diesen Gruben gebrochene Mergel diente zum Düngen der Äcker.

8. Die Baumschule an der Stadt

Diese Baumschule lag an der Ecke der Blankenroder Straße und des Niederwiesenweges und hatte eine Größe von 311 m2. Ziel des Preußischen Staates war es, der Bevölkerung durch die Anlage von Baumschulen die Bedeutung von Obstbäumen für die Volksernährung nahezubringen. Auch in den Schulen wurde den Kindern das Wissen über die einzelnen Obstsorten und ihre Baumarten beigebracht.

9. Der Wegematerialplatz

Dieser Platz lag in der Spitze von B68 und Marienweg und hatte eine Größe von 730 m2. Hier wurde wahrscheinlich Wegematerial aus den drei Steinbrüchen auf dem Eikenberg, dem Sennberg und dem Ettberg gelagert und zwar Ausbesserung schlechter Wegestrecken benutzt.

10. Der Steinbruch auf dem Heineplatz

Dies ist der ehemalige Steinbruch am Sennberg mit einer damaligen Größe von 1,5319 ha. Der Heineplatz war die große Gemeinheit direkt nördlich der Altstadt von Kleinenberg. Sie blieb zum größten Teil auch nach der Separation bestehen als Eigentum der Gemeinde Kleinenberg.

11. Der Steinbruch auf dem Eckernberge

Hier, wie auch bei den gemeinschaftlichen Anlagen Nr.12 und 13 hat sich der preußische Recessschreiber bei der Flurbezeichnung „auf dem Eckernberge“ geirrt. Es muss jeweils „Eikenberg“ heißen. Dies beweist schon die Flurnummer 10, aber auch die Abfindung der Gemeinde Kleinenberg im Recess. Beim Gemeindeeigentum der Flur 10 sind dort ausdrücklich ein Steinbruch, eine Schaafewäsche und ein Torfstich aufgeführt.

Der Steinbruch auf dem Eikenberg mit einer Größe von 0,7660 ha könnte damals im Bereich der heutigen Lourdesgrotte gelegen haben.

12. Die Schaafewäsche am Eckernberge (Eikenberg)

Die Schafwäsche mit einer Größe von 0,3830 ha wird eine Art Teichanlage oberhalb des Niederwiesenweges gewesen sein, wo vom Eickenberg an der Neubausiedlung vorbei ein Siepen mit ständig fließendem Wasser herabkommt. Im 19. und den davorliegenden Jahrhunderten gab es in den Dörfern und Städten des Hochstifts Paderborn große Schafherden. Eine Schafwäsche zur Reinigung der Schafe war damals in den Dörfern eine durchaus übliche Gemeinschaftseinrichtung.

13. Der Torfstich am Eckernberge (Eikenberg)

Torf wurde am Eickenberg wahrscheinlich in dem Bereich zwischen dem Teich im Wallfahrtsgelände und dem Niederwiesenweg gestochen. Hier ist heute noch eine feuchte Senke zu sehen. Die damalige Größe des Torfstichs war 2,8085 ha, eine verhältnismäßig große Fläche bei einer Gesamtgröße des gemeindeeigenen Eichenbergs von 35,9111 ha.

Die vorstehenden 13 gemeinschaftlichen Anlagen wurden in der Separation der Gemeinde Kleinenberg in Eigentum gegeben mit der ausdrücklichen Beschränkung, dass alle Interessenten (Grundeigentümer) in Kleinenberg diese gemeinschaftlichen Anlagen unentgeltlich mit Ausnahme der Nr. 13 nutzen könnten entsprechend ihrem Zweck. Die Entnahme von Lehm, Sand, Steinen und Mergel war dabei nur zum eigenen Bedarf, nicht aber zum Verkaufe gestattet.

Fürs Torfstechen in der Gemeinschaftsanlage Nr. 13 wurde festgelegt, dass die Interessenten in Kleinenberg hierfür einen ortsüblichen Preis an die Gemeinde zahlen müssen.

Die vorstehend aufgeführten 13 gemeinschaftlichen Anlagen geben uns einen kleinen Einblick auf das Gemeinschaftsleben in Kleinenberg in den früheren Jahrhunderten. Zusammen mit den Gemeinheiten und Hutungen zeigen sie, dass im Mittelalter und der frühen Neuzeit die Bewohner Kleinenbergs in ihrem Leben und Wirtschaften aufeinander in erheblichem Maße angewiesen waren. Selbst die im Privateigentum befindlichen landwirtschaftlichen Grundstücke in der Feldlage konnten vor der Separation nicht nach Gutdünken des Einzelnen bestellt werden, da man in den meisten Fällen über Grundstücke der Nachbarn fahren musste wegen des fehlenden Wegenetzes . Das ist aus den Urkatasterkarten der Feldlage von 1831 noch gut zu erkennen. Man war also gezwungen gewannenweise mit den Nachbarn ein und dieselbe Frucht anzubauen. Die Separationsverfahren dienten deshalb im 19. Jahrhundert in großem Maße dazu, die Unabhängigkeit des einzelnen Bauern zu stärken.

Dass bei der Separation von Kleinenberg das althergebrachte Gemeinschaftsgefühl und Gemeinschaftsdenken noch vorherrschend war, zeigt die Ausweisung der gemeinschaftlichen Anlagen im Recess mit der zwingenden Festlegung der mit Ausnahme von Nr. 13 unentgeltlichen Nutzung durch die Bewohner Kleinenbergs. Bemerkenswert ist auch dass die gemeinschaftlichen Angelegenheiten, neben den gemeinschaftlichen Anlagen betraf dies auch die Interessentenwege, nicht dem Gemeinderat überlassen wurden, sondern, dass dafür im Recess der Separation die Bestellung von Deputierten als besonderer Vertretung der Interessenten festgelegt wurde. Allerdings wurde diese Regelung durch ein preußisches Gesetz mit Wirkung vom 10.10.1898 aufgehoben und die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Interessenten dem Gemeinderat übertragen. Damit blieb jedoch die besondere Rechtsstellung der gemeinschaftlichen Anlagen und der Interessentenwege bestehen. Die Nutzung der gemeinschaftlichen Anlagen ist dann nach und nach in den folgenden Jahrzehnten anscheinend eingeschlafen.