Der Kirchenvorstand (KV)

besteht aus den nachfolgenden Mitgliedern:
a) dem Vorsitzenden, dem amtierenden Pfarrer, Herrn Johannes Wiechers (Atteln, Leiter Pastoralverbund Egge/Altenautal) sowie
b) den sechs Mitgliedern:
     Hans-Günter Borgmeier
     (Wallfahrtsbeauftragter und 1. Stellvertr. Vorsitzender),
     Ursula Gützlag (Schwerpunkt PGR, ),
     Reinhard Lauhoff (Schwerpunkt Sicherheit, Gebäude),
     Dr. Till Moog (Schwerpunkt Finanzen, Wallfahrt),
     Heinrich Quinte (Schwerpunkt Landwirtschaft + Jugend) und
     Josef Schreckenberg (2. Stellvertr. Vorsitzender).

     Ersatzmitglieder sind
     Michael Dickgreber (Schwerpunkt Jugend) und
     Luigi Aliotta (Schwerpunkt Gebäude).
Wir freuen uns besonders, wenn auch der Hausherr des Pastorat und örtliche Geistliche, Pastor Markus Berief, die Beratungen des KV begleitet und unterstützt.
Wir Kirchenvorsteher verstehen uns als Vertreter aller Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Für Anregungen und Nachfragen sind wir sehr dank-bar, weil darin das Leben der Gemeinde dokumentiert wird und wir ste- hen Ihnen dafür gern zur Verfügung. Bei uns nehmen die Ersatz-Mitglie-der üblicherweise an den Sitzungen teil, damit sie für eine evtl. plötzlich eintretende reguläre Mitgliedschaft vorbereitet und eingearbeitet sind, auch wenn sie an Abstimmungen offiziell nicht teilnehmen dürfen.

Amt und Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist Vertreter der Kirchengemeinde.

Als Rechtsträger des katholischen Kirchenvermögens bedürfen die Einzelgemeinden der Organe,

  • die ihr Vermögen verwalten
  • Rechtsgeschäfte für sie abschließen und
  • alle ihre Interessen und Rechte wahrnehmen.

Diese Aufgaben hat in der Pfarrgemeinde als eigene Körperschaft der Kirchenvorstand zu erfüllen.

Nach staatlichem Recht hat der KV die Stellung einer öffentlichen Be-hörde, ist jedoch keine staatliche Behörde. Der KV kann Willenserklärungen abgeben, wobei der Vorsitzende des KV nicht allein befugt ist, die Gemeinde zu vertreten, aber auch keine Erklärung sämtlicher Kirchenvorstandsmitglieder nötig ist. Die vom KV vorschriftsmäßig ausgestellten Urkunden bedürfen keiner Beglaubigung. Die Mitglieder des KV haften bürgerlichrechtlich für jedes Verschulden.

Mit der Rechnungs- und Kassenführung ist der Gemeindeverband Hochstift Paderborn betraut.
Weitere Aufgabe sind dem KV historisch zugefallen: Bei den Sakramentsprozessionen tragen die Mitglieder den „Himmel“ und begleiten das Allerheiligste, oder übernehmen weitere Aufgaben, wie z.B. bei den Wallfahrten das Kollektieren.

Wahl und Amtszeit des Kirchenvorstandes

Die Amtszeit der gewählten KV-Mitglieder beträgt sechs Jahre. Jeweils alle drei Jahre (2009/ 2012 / …) finden aber KV-Wahlen statt. Dabei scheidet die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder aus, eine neu gewähl-te Hälfte des KV kommt hinzu.
Solch ein Wahlmodus fördert die kontinuierliche Weiterführung der ge-meinschaftlichen Aufgabenstellungen in unserer Pfarrgemeinde. Stellver-tretende Mitglieder der Reserveliste stehen bis zur nächsten Wahl, also 3 Jahre zur Verfügung, sie rücken nach, wenn jemand vorzeitig (Krankheit, Alter, Tod, etc.) aus dem KV ausscheidet.
Die Wahl vollzieht sich in drei Abschnitten:

  • Wahlvorbereitungen durch den Wahlausschuss
  • Wahlhandlung durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder (aktives Wahlalter: 18 Jahre, 1 Jahr in der Gemeinde wohnend)
  • Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand und in der konstituierenden KV-Sitzung schließlich die Verpflichtung der Neumitglieder.

Die nächste KV-Wahl steht also wahrscheinlich im Nov. 2012 wieder an.

Von den Beschlüssen der KV-Sitzungen werden Ergebnisprotokolle ge-fertigt, die der Genehmigung der Erzdiözese unterliegen.
KV-Sitzungen sind häufig nicht-öffentlich. (hgb 2010 03)